![]() ![]() ![]() Re: Zweimal im gleichen Jahr Bildungurlaub (Hamburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz kann jeder Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen beanspruchen. Die Dauer beträgt zehn Arbeitstage. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Re: Zweimal im gleichen Jahr Bildungurlaub (Hamburg)