Re: 10-Tage Bildungsurlaub/2 Jahre splitten (Rheinland-Pfalz)
Hallo Kirsten,
der Anspruch auf Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz beträgt i.d.R. zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr, z. B. 2023/2024; 2025/2026).
Dieser Anspruch ist nicht auf fünf Tage pro Kalenderjahr festgelegt, sondern kann beliebig im Zeitraum eingeteilt werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.