Guten Morgen Herr Haupt,
in der Regel behalten Sie während des Bildungsurlaubs Ihren Anspruch auf die regulären Urlaubstage. Das bedeutet, dass die Tage, die Sie für den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, nicht von Ihrem Jahresurlaub abgezogen werden.
Bildungsurlaub wird als separater Anspruch betrachtet.
Wir von Bildungsurlaub.de sind nur ein Infoportal und können keine rechtliche Beratung leisten.
Klären Sie im Zweifelsfall am besten nochmal alle Details mit Ihrem Vorgesetzten bzw. Ihrer Personalabteilung, sodass Sie Ihre Urlaubsplanung reibungslos gestalten können.
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