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Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber muss diesen auch 6 Wochen vorher entsprechend ankündigen.

Er kann nicht, z. B. unterfristig, oder sogar rückwirkend (!) diese 2 Tage beanspruchen.


Name:Anne-P
Datum:05.12.2021 09:23


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Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Melanie (18.02.2021)
 Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Anne-P (05.12.2021)
 Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (18.02.2021)


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