Re: Bildungsurlaub für Vertrauensleute (Baden-Württemberg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Tätigkeit als Vertrauensfrau vermutlich nicht, weil sie ja schon von der zeitlichen Form her nicht in den Bildungsurlaub passt. Möglicherweise aber Schulungen, die Sie in diesem Zusammenhang besuchen. Das wissen vermutlich Ihre Kolleg*innen in der Gewerkschaftsverwaltung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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