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Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg)

Guten Tag, an vielen Stellen wird erwähnt: Der Antrag muss in BaWü 9 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden. Aber was heißt "muss"? Das wird leider nicht erklärt:
- Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Antrag kurzfristiger stelle?
- Macht der Arbeitgeber sich strafbar, wenn er einen solchen Antrag genehmigt?
- Oder (was ich vermute): Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen solchen Auftrag zu bearbeiten, darf es aber? Kann ich es also einfach mal versuchen?
Vielen Dank!


Name:G Seiler
Datum:14.09.2022 15:39


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Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von G Seiler (14.09.2022)
 Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (14.09.2022)
  Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Alexander H. (23.09.2022)
   Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (23.09.2022)


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