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Re: niedersächsische BUG vs. bremisches BUG (Niedersachsen)

Es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet - in Ihrem Fall NDS. Einen Rechtsanspruch haben Sie also nur, wenn der Bildungsurlaub auch dort anerkannt ist. Darauf darf sich Ihr Arbeitgeber zurückziehen. Es kommt allerdings gerade in Norddeutschland häufiger vor, dass Arbeitgeber freiwillig Seminare akzeptieren, die nur in einem andereren Bundesland anerkannt sind - aber das ist eben freiwillig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:01.11.2022 15:16


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niedersächsische BUG vs. bremisches BUG (Niedersachsen) von Nicole (01.11.2022)
 Re: niedersächsische BUG vs. bremisches BUG (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (01.11.2022)


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