Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Arbeitgeber darf für eine interne Fortbildung 2 Tage (bei einer vollen Stelle) auf Ihren Bildungsurlaub anrechnen, also abziehen. Das muss er aber nicht. Sie können 5 Tage beantragen, und dann abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Diese Reaktion (ab- oder Zusage) muss innerhalb von 4 Wiochen erfolgen. |
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