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Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Arbeitgeber darf für eine interne Fortbildung 2 Tage (bei einer vollen Stelle) auf Ihren Bildungsurlaub anrechnen, also abziehen. Das muss er aber nicht. Sie können 5 Tage beantragen, und dann abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Diese Reaktion (ab- oder Zusage) muss innerhalb von 4 Wiochen erfolgen.


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