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Re: Berufsbegleit. Studium in Niedersachsen, AG in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Anerkennung in Niedersachsen begründet leider keinen Anspruch für Arbeitnehmer*innen in NRW. Praktisch gibt es für Sie 2 Möglichkeiten:
- der Veranstalter beantragt eine Anerkennung in NRW
- oder Sie fragen Ihren Arbeitgeber, ob er netterweise die NDS-Anerkennung akzeptiert. Niemand hindert ihn daran, er darf das. Aber er muss es nicht - es ist ein Entgegenkommen.


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