Re: Bildungsurlaub für Geschäftsführer (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das Bildungsurlaubsgesetz in NRW schreibt nichts von einer Sonderstellung - Angestellte sind Arbeitnehmer*innen. Wenn Ihr Chef Ihren Antrag ablehnt, muss er seine Ablehnung mit einen im Gesetz beschriebenen Ablehnungsgrund begründen. |
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