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Re: ohne Begründung abgelehnt/Übertragung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Eine einzelne Übertragung kennt das NRW-Gesetz nicht, nur eine zum Zweck der Zusammenfassung. Ich empfehle Ihnen, beim Betriebsrat oder bei einem Fachanwalt / einer Fachanwältin Rat zu suchen, dann können die konkreten Umstände Ihrer Lage fachlich berücksichtigt werden.


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