Re: Firmensitz/Dienstsitz (Baden-Württemberg) | ||
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der Bildungsurlaubsanspruch gilt immer für Arbeitnehmer in einem Bundesland - dafür wird Ihr tatsächlicher, bzw im Arbeitsvertrag hinterlegter Dienstsitz maßgeblich. |
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Re: Firmensitz/Dienstsitz (Baden-Württemberg) | ||
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der Bildungsurlaubsanspruch gilt immer für Arbeitnehmer in einem Bundesland - dafür wird Ihr tatsächlicher, bzw im Arbeitsvertrag hinterlegter Dienstsitz maßgeblich. |
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