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Re: Sitz des Arbeitgebers in NRW, Arbeit in NDS (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Bildungsurlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Standort des Arbeitsplatzes. Falls das überwiegend das home office ist und das vom Arbeitgeber auch so anerkannt ist, gilt in Ihrem Fall das Niedersächsische Gesetz. Für Arbeiternehmer*innen in NRW ist Bildungsurlaub in Spanien nicht möglich.


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