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Re: Bildungsurlaub und dienstlichen Seminar (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Hallo Frau Ritter, die Rücknahme der Genehmigung eines dienstlichen Seminars hat rein rechtlich mit dem Bildungsurlaub nichts zu tun. Nach welchen Gesichtspunkten das zu beurteilen ist, ist dann vermutlich eine Frage des Dienstrechts. Ich empfehle Ihnen, Hilfe beim Personalrat zu suchen, der Ihnen da eher helfen kann.


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