Hallo zusammen,
ich habe verstanden, dass ein MA, der 5 Tage/Woche arbeitet einen Anspruch von 5 Tagen Bildungsurlaub hat.
Darf er die 5 Tage immer voll ausschöpfen (natürlich nur bei anerkannten Lehrgängen) oder gibt es eine Abhängigkeit zur Dauer der Maßnahme. Beispielsweise dauert der Kurs 3 Tage. Dürfen dann dennoch die 5 Tage in Anspruch genommen werden oder nur die 3 Tage, die dann auch vom Träger bescheinigt werden.
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
B. Sigwarth
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