Neuer Beitrag
Re: Ausländischer Feiertag - deutschem Bildungsurlaub?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Freistellung gibt es zum Zwecke der Weiterbildung, sie ist an den Seminarbesuch gebunden. Da dieses Seminar nun nicht wohnortnah ist, gibt es 2 Aspekte zu bedenken. Es gibt 4 Tage Seminar und damit den Anspruch auf Freistellung. Für den freien Tag muss Urlaub beantragt werden, da man ja für den einen Tag aus Paris nicht zur Arbeit zurück kann. Aber alles hat sein Gutes: ein freier Tag in Paris - da gibt"s Schlimmeres ...


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog