Re: Antrag kommt nicht vollständig bei HR an (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Rein formal haben Sie mit Ihrer Argumentation recht: Unbeantwortete Anträge gelten nach einer Frist als akzeptiert. Vorausgesetzt allerdings, der Antrag war tatsächlich vollständig. Sie stehen nun vor der Entscheidung, den Bildungsurlaub auf dieser Basis einfach anzutreten - und eine mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zu riskieren oder Ihren Ärger über das unprofessionelle Verhalten Ihres ARbeitgebers herunterzuschlucken und dem Wunsch der Personalabteilung nachzugeben. |
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