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Re: übertragener BU: Pflicht, 2 Wochen Stück zu nehmen (Hessen)

Name:Björn Zakula

Guten Tag,

grundsätzlich ist dieses möglich, sofern die anderen Voraussetzungen für eine Freistellung nachdem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz erfüllt sind.

https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/kann-der-anspruch-uebertragen-werden-und-wie/


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