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Re: Besuch Europalarlament (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Im Gesetz findet sich der Passus: Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
Ob es dafür Ausnahmen gibt und ob der geplante Besuch den Bedingungen des niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes genügt, können Sie vielleicht bei der Agentur für Erwachsenenbildung in Hannover erfragen, sie ist für die Anerkennungen in NDS zuständig.
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Bödekerstr. 18
30161 Hannover

Tel.: (0511) 300 330 330


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