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Re: Voraussetzungen für 10 Tage Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Übertragung ist in NRW zum Zweck der Zusammenfassung möglich. D.h ein Zusammenhang sollte vorhanden sein - es wird allgemein so verstanden, dass das aber nicht ein zusammenhängendes zehntägiges Seminar sein muss, sondern 2 aufeinander aufbauende Bildungsurlaube mit zeitlichem Abstand sind auch möglich. Falls Ihr Arbeitgeber kulant ist, kann er Ihnen auch 2 nicht zusammenhängende Seminare gewähren - darauf haben Sie aber keinen Rechtsanspruch. Gut zusammengefasst wird das Thema in der Handreichung des DGB-Bildungswerks, hier in der Infothek unter "NRRW" zu finden.


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