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§ 4 Abs. 1 AwBG (Nordrhein-Westfalen)

Name:Jonas

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub nach § 4 Abs. 1 gewähren? Besteht die Möglichkeit z. B. für berufsbegleitende Studiengänge oder andere Lehrgänge, die ausdrücklich nicht anerkannt sind?

Vielen Dank vorab und viele Grüße


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