Guten Tag, ich habe folgende Frage: Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub nach § 4 Abs. 1 gewähren? Besteht die Möglichkeit z. B. für berufsbegleitende Studiengänge oder andere Lehrgänge, die ausdrücklich nicht anerkannt sind? Vielen Dank vorab und viele Grüße