Re: § 4 Abs. 1 AwBG (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ein bemerkenswert häufiges Missverständnis ist, dass die Bildungsurlaubsgesetze dem Arbeitgeber Grenzen setzen bei der freiwiligen Genehmigung beim Bildungsurlaub. |
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Re: § 4 Abs. 1 AwBG (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ein bemerkenswert häufiges Missverständnis ist, dass die Bildungsurlaubsgesetze dem Arbeitgeber Grenzen setzen bei der freiwiligen Genehmigung beim Bildungsurlaub. |
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