Re: Bildungsurlaub Arbeitgeberwechsel (Niedersachsen) | ||
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Ds ist kompliziert - es gibt grundsätzlich die Möglichkeit zur Zusammenfassung von Ansprüchen aus den Vorjahren mit dem laufenden Jahr. Ob Sie das bei einem Arbeitgeberwechsel "mitnehmen" können - dazu wage ich keine Aussage. Es gibt gleich mehrere Stellen im Gesetz, die sich darauf beziehen, die Interpretation ist ein Fall für Jurist*innen. |
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