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Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihre Vermutung ist richtig. Beim Bildungszeitgesetz wird ein Rechtsanspruch festgelegt, d.h. auch seine Grenzen. Eine solche Grenze stellt die Antragsfrist dar. Die müssen Sie einhalten, um generell Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben. Sonst kann der Arebitgeber ohne weitere Begründung ablehnen. Das ist eine Schutzklasuel für den Arbeitgeber. Aber: er kann darauf natürlich verzichten und auch kurzfristig Bildungsurlaub gewähren.


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