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Re: Wegeunfall auf der Rückfahrt vom Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es ist eine plausible Auffassung, dass die unmittelbare An- und Abreise zum Bildungsurlaub versichert sind, denn beim Bildungsurlaub handelt es sich ja um Arbeitszeit.
Wann die Berufsunfallversicherung eintritt, ist allerdings auch häufig Thema vor Gericht. Darum empfehle ich in einem Schadensfall, bei dem es ja oft nicht nur um Sachschäden, sondern auch gesundheiltiche Beeinträchtigungen gehen kann, unbedingt den Gang zum Fachanwalt. Gerade bei der Berufsunfallversicherung kommen neben dem Gesetz auch bereits ergangene Urteile zur Betrachtung, die nur professionell angemessen bewertet werden können.


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