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Re: Masterarbeit (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Leider nein. Bildungsurlaub gibt es für Lernen in Seminarform, eigenständiges Lernen und Arbeiten ist nicht davon abgedeckt. Es bleibt Ihnen natürlich die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber darum zu bitten, ob er Ihnen freiwillig Bildungsurlaub für eine Woche Selbststudium zu gewähren. Das darf er - er muss es aber nicht.


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