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hat der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Thomas Wehrenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir prüfen gerade, ob unsere Unternehmensgröße in die Kategorie „weniger als 10 Mitarbeiter“ fällt, um den Antrag auf Bildungsurlaub eines unserer Angestellten zu bearbeiten.
Wir sind ein kleiner Verein mit insgesamt 7 Mitarbeitern, die seit vielen Jahren fest angestellt sind. Sechs davon haben jedoch nur eine Teilzeitstelle – alle Stunden aller Stellen summiert ergeben genau 5,25 Vollzeitstellen.
Zudem sind bei uns jedes Jahr vom 01.08. bis 31.07. zusätzlich 4 bis 5 „Freiwillige“ tätig (Anzahl ist jedes Jahr etwas unterschiedlich), die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren. Diese Freiwilligen haben einen Vollzeitvertrag, bekommen ein "Taschengeld" von 350 € und sind sozialversicherungspflichtig angestellt – die Sozialversicherungsbeiträge zahlt jedoch der Arbeitgeber (also unser Verein) zu 100 %. Zählen diese Freiwilligen bei der Ermittlung der Betriebsgröße mit und wie ist es mit den stundenreduzierten Stellen der Festangestellten? Wie werden diese gerechnet?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße
Thomas Wehrenberg
Vorstand Biologische Station Ravensberg im Kreis Herford e.V.


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