Re: hat der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bei der Zahl der Mitarbeitenden zählen tatsächlich die Mitarbeitenden, nicht die Stundenkontingente. Üblicherweise werden alle sozialversicherungspflichtig Angestellten gezählt - ob das in Ihrem besonderen Falle gilt, wird Ihnen sicher wohl nur ein*e Jurist*in aus dem Arbeitsrecht beantworten können. |
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