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Re: niedersächsische BUG vs. bremisches BUG (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet - in Ihrem Fall NDS. Einen Rechtsanspruch haben Sie also nur, wenn der Bildungsurlaub auch dort anerkannt ist. Darauf darf sich Ihr Arbeitgeber zurückziehen. Es kommt allerdings gerade in Norddeutschland häufiger vor, dass Arbeitgeber freiwillig Seminare akzeptieren, die nur in einem andereren Bundesland anerkannt sind - aber das ist eben freiwillig.


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