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Re: Genehmigter Bildungsurlaub (Hamburg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Dieser Sonderfall ist im Gesetz nicht beschrieben, aber alle Bildungsurlaubsgesetze enthalten Paragrafen, die den Arbeitgeber schützen, so z.B. die Anmeldefrist, damit Personalplanung möglich ist.
Es scheint plausibel, dass bei einer Verschiebung dieser Schutz ja unterlaufen wird, d.h. eine neue Anmeldung - mit Widerspruchsrecht des Arbeitgebers könnte notwendig sein. Es empfiehlt sich da eine Absprache mit dem Arbeitgeber zu finden. Falls Sie den Bildungsurlaub nicht wahrnehmen können, bleibt Ihr grundsätzlicher Anspruch natürlich erhlten und kann soweit es das gesetz zulässt ins nächste Jahr übertragen werden. Es empfiehlt sich, im Konfliktfall den Betriebs- oder Pesronalrat um Unterstützung zu bitten.


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