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Bildungsurlaub für Reiseleitung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Carina M.

Hallo

Wir sind ein Bildungsurlaubsveranstalter und ich habe die Frage, ob der Reiseleiter, der als Honorkraft die Gruppe begleitet auch Bildungsurlaub bekommen kann für die Reise.

Im AWbG steht zwar

§ 6
Verbot der Erwerbstätigkeit
Während der Arbeitnehmerweiterbildung darf der Arbeitnehmer keine dem Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausüben.

aber ich frage mich, ab wann etwas eine Erwerbstätigkeit darstellt.

Danke für eure Hilfe.


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