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Re: Bildungsurlaub im Jahresurlaub?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Jahresurlaub dient der Erholung. Er hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun. Der ist ein vom Jahresurlaub unabhängiger gesetzlich geregelter Anspruch, den Sie haben. Der darf nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Beide Ansprüche können Sie getrennt beim Arbeitgeber beantragen.


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