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Re: Gewährung von Bildungsurlaub (Hessen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen Bildunsgurlaub über den gestetzlichen Mindestrahmen hinaus anbieten, also z.B. nicht formal anerkannte Bildungsurlaube - auch länger als eine Woche. Er trägt ja die wirtschaftlichen Kosten.


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