Neuer Beitrag
Re: Anspruch auf BU bei Berufsende im September

Name:Bernhard Eul-Gombert

Tatsächlich weiß man oft zu Beginn des Jahres noch nicht, ob man bis Ende des Jahres beim gleichen Arbeitgeber ist. Die Regelung des Anspruchs ist darum einfach: Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Bildungsurlaub ab dem ersten Tag des Jahres für dieses Jahr. Ausnahme: Wenn Sie bei einem Arbeitgeber bereits Bildungsurlaub genommen haben, können Sie beim Wechsel des Arbeitsplatzes nicht noch einmal Bildungsurlaub nehmen.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog