Guten Tag,
ich habe gleich mehrere Fragen:
es geht um einen Vereinsgeführten Schulkinderhort. Es sind nur 2 Vollzeitmitarbeiter, 1 Teilzeitkraft und 1 Minijobber.
1) besteht hier auch Anspruch auf Bildungsurlaub?
wenn nein, darf der AG ihn trotzdem zustimmen?
2) Dürfen Minijobber auch Bildungsurlaub nehmen?
3) was mache ich, wenn alle MA gleichzeitig Bildungsurlaub beantragen?
Leider habe ich zu diesen Fragen im Gesetz und in der Richtlinie nichts gefunden...
Herzlichen Dank!
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