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Re: Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gibt tatsächlich eine Schutzklausel für Betriebe. Die ist kurios umständlich formuliert und sprengt den Rahmen eines Forenbeitrags. Die Kurzversion: Bei 2 Vollzeitkräften hat eine davon Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub gibt es grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen, auch für Mini-Jobs. (unter Berücksichtigung der oben genannten Klausel).
Sie dürfen aber als Arbeitgeberin oder Chefin durchaus großzügig sein und mehr Bildungsurlaub gewähren, als das Gesetz mindestens vorschreibt.
Für Bildungsurlaub gilt das Gleiche wie für Urlaub: Arbeitgeber dürfen einen konkreten Termina ablehnen, wenn betriebliche Abläufe dann nicht mehr gewährleitstet sind.


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