Re: Bildungsurlaub NRW (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Für Arbeitmehmer*innen in NRW ist entscheidend, ob der Veranstalter die Anerkennung naach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz besitz. Fragen Sie beim Veranstalter nach, der sollte es wissen. Falls nicht, kann er sie bei genügend zeitlichem Vorlauf noch beantragen, das ist allerdings kostenpflichtig. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Bitte beim Arbeitgeber, ob der die Vernastaltung freiwillig akzeptiert - oder Sie müssten sich eine andere, anerkannte Veranstaltung aussuchen |
||
Zurück |