Re: Feiertag im Bildungsurlaub (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub ist Beurlaubung zum Lernen - Feiertage könenn Sie nicht geltend machen. Sie nutzen nur 4 Tage zur Bildung, also haben Sie auch nur 4 Tage Anspruch auf Weiterbildung. Den Feiertag müssten Sie Urlaub nehmen - es sei denn, im Bundesland, in dem Sie arbeiten, ist dann auch ein Feiertag. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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