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Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber darf für eine interne Fortbildung 2 Tage (bei einer vollen Stelle) auf Ihren Bildungsurlaub anrechnen, also abziehen. Das muss er aber nicht. Sie können 5 Tage beantragen, und dann abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Diese Reaktion (ab- oder Zusage) muss innerhalb von 4 Wiochen erfolgen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:18.02.2021 15:40


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Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Melanie (18.02.2021)
 Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Anne-P (05.12.2021)
 Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (18.02.2021)


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