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Re: Bildungsurlaub für Geschäftsführer (Nordrhein-Westfalen)

Das Bildungsurlaubsgesetz in NRW schreibt nichts von einer Sonderstellung - Angestellte sind Arbeitnehmer*innen. Wenn Ihr Chef Ihren Antrag ablehnt, muss er seine Ablehnung mit einen im Gesetz beschriebenen Ablehnungsgrund begründen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.12.2021 09:24


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Bildungsurlaub für Geschäftsführer (Nordrhein-Westfalen) von Kran (10.12.2021)
 Re: Bildungsurlaub für Geschäftsführer (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.12.2021)


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