Guten Tag,
im November 2021 wechselte ich innerhalb des Betriebes meinen Arbeitsplatz von Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern. Kann ich den im Bundesland Brandenburg erworbenen Anspruch von 1/21 bis 10/21 nach 2022 übertragen lassen oder sind die Tage verfallen, da die Übertragung aus dem Vorjahr, meines Wissens nach, in MV nicht möglich ist?
Beste Grüße
Mirjam S.