Re: Bildungsfreistellung, obwohl Kurs nicht anerkannt? (Sachsen-Anhalt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub regelt die Freistellung für ein Seminar. Wenn Ihr Arbeitgeber ohnehin mit dem Seminar einverstanden ist, ist doch alles gut: Sie können teilnehmen und Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen während dieser zeit frei. Die Anerkennung ist lediglich die Voraussetzung dafür, dass Sie einen Rechtsanspruch geltend machen können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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