Guten Tag, grundsätzlich ist dieses möglich, sofern die anderen Voraussetzungen für eine Freistellung nachdem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz erfüllt sind. https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/kann-der-anspruch-uebertragen-werden-und-wie/