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Re: Bildungsurlaub Arbeitgeberwechsel (Niedersachsen)

Ds ist kompliziert - es gibt grundsätzlich die Möglichkeit zur Zusammenfassung von Ansprüchen aus den Vorjahren mit dem laufenden Jahr. Ob Sie das bei einem Arbeitgeberwechsel "mitnehmen" können - dazu wage ich keine Aussage. Es gibt gleich mehrere Stellen im Gesetz, die sich darauf beziehen, die Interpretation ist ein Fall für Jurist*innen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.08.2022 09:34


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Bildungsurlaub Arbeitgeberwechsel (Niedersachsen) von Markus (30.08.2022)
 Re: Bildungsurlaub Arbeitgeberwechsel (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (30.08.2022)


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