Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Was ist, wenn der Antrag auf Bildungsurlaub zu spät eingereicht wurde (5 Wochen vorher anstatt 6, NRW), aber sich der AG nicht innerhalb von 3 Wochen dazu geäüßert hat? Normalerweise gilt der Bildungsurlaub ja als genehmigt, wenn sich der AG nicht innerhalb dieser Frist schriftlich äußert bzw. den Bildungsurlaub ablehnt. Welche Frist wiegt da mehr? Kann es nachträglich noch zu Konsequenzen kommen (Bildungsurlaub wird wegen Nicht-Einhaltung der Antragsfrist doch als normaler Urlaub abgerechnet)? Vielen Dank! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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