Re: Genehmigter Bildungsurlaub (Hamburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Sonderfall ist im Gesetz nicht beschrieben, aber alle Bildungsurlaubsgesetze enthalten Paragrafen, die den Arbeitgeber schützen, so z.B. die Anmeldefrist, damit Personalplanung möglich ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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