Re: Bu trotz krank (Brandenburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn Sie krank geschrieben sind, können Sie keinen Bidungsurlaub nehmen. Bildungsurlaub ist Arbeitszeit. Und Sie sind arbeitsunfähig geschrieben. Ob Sie in dieser Zeit an einem Seminar teilnehmen dürfen, ist wohl eher eine Frage des Arbeitsrechts. Der berufliche Zusammenhang wird im Gesetz genannt, um die Auswahl einzuschränken. Ob das schön oder sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Nur: Mit "Erwerb neuer Kenntnisse" hebeln Sie diese im Gesetz genannte Einschränkung aus. Das wird nicht klappen. Der Berufsbezug ist tatsächlich immer wieder Streitthema, denn Arbeitgeber legen ihn - interessengeleitet - eng aus, Arbeitnehmer*innen lieber weit. Tatsächlich soll Bildungsurlaub ja auch zu Neuem anregen, ein Berufsbezug ist auch gegeben, wenn eine Weiterentwicklung Ihrer Tätigkeit in eine solche Richtung gehen kann. Etwas völlig Fremdes ist aber eher nicht damit gemeint. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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