in NRW sind keine Bildungsveranstaltungen im Sinne des Gesetzes Veranstaltungen, die u.a. der sportlichen Betätigung dienen. Aus diesem Grund wollte ich nachfragen, wie/ warum Schneeschuhwanderungen, Skifahren oder Mountainbiken zugelassen werden (https://www.letsflow.reisen/bildungsurlaub). Reicht es schon, wenn ein Veranstaltung in seinen Sportreisen die Wörter Achtsamkeit und / oder Resilienz in seinen Beschreibungen der Sportreisen einbaut?
Viele Grüße
Sabine