Re: Gilt wissenschaftliche Konferenz als Bildungsurlau (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich handelt es sich beim Bildungsurlaub um "Organisiertes Lernen". Das kann u.U. auch auf einer Konferenz mit festgelegtem - und dem Gesetz genügenden - Lehrplan in Veranstaltungsform erfolgen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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