Re: Antrag noch möglich? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu Fortbildungen gibt es keine expliziten Aussagen im NRW-Gesetz - es hat sich nur eingebürgert, in länger andauernde Fortbildungen Bildungsurlaube zu integrieren. Wenn Sie 2022 schon Bildungsurlaub für 2024 eingereicht hätten, hätte sich Ihr Arbeitgeber vielleicht auch gewundert. Wegen der nicht ganz klaren Lage würde ich an Ihrer Stelle einfach den Antrag stellen und schauen, wie Ihr Arbeitgeber sich dazu stellt. Von einem Nein profitiert er ja nicht wirklich - Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt ja bestehen - und oft genug sind Arbeitgeber ja auch wohlgesonnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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